Skip to content

Commit de6f15f

Browse files
committed
DSGVO Kapitel entfernen
1 parent caa7925 commit de6f15f

File tree

1 file changed

+0
-213
lines changed

1 file changed

+0
-213
lines changed

proposals/291-loeschkonzept-v2.md

Lines changed: 0 additions & 213 deletions
Original file line numberDiff line numberDiff line change
@@ -328,219 +328,6 @@ unverschlüsselten Räumen sinnvoll und praktikabel. Solche Räume können aktue
328328
aber nur lokal auf TI-M Pro Homeservern existieren. Das Thema der
329329
Fremdmoderation wird daher an dieser Stelle nicht weiter behandelt.
330330

331-
### DSGVO & Datenschutz
332-
333-
TI-M Clients und Fachdienste unterliegen der DSGVO. Da dies bereits gesetzlich
334-
geregelt ist, bedarf es hierfür prinzipiell keiner neuen Anforderungen in der
335-
TI-M Spezifikation. Gleichzeitig muss validiert werden, dass die zuvor
336-
eingeführten neuen Anforderungen nicht im Widerspruch zur DSGVO oder daraus
337-
abgeleiteten Aktionen stehen. Weiterhin kann eine konkrete Anwendung der DSGVO
338-
auf TI-M und Matrix Hersteller und Anbieter bei einer rechtskonformen Umsetzung
339-
unterstützen.
340-
341-
#### Personenbezogene Daten und Anwendungsbereiche der DSGVO
342-
343-
Bei der Verwendung von TI-M fallen vielfältige personenbezogene Daten im Sinne
344-
von [DSGVO Art. 4 Nr. 1] an. Unter anderem sind, abgesehen von
345-
Funktionsaccounts, alle TI-M Accounts identifizierbar, bei Versicherten
346-
insbesondere durch Verwendung der KVNR in der Matrix-ID. Zu den
347-
personenbezogenen Daten gehören daher *mindestens* alle Informationen, die sich
348-
mit der Matrix-ID eines Nutzers verknüpfen lassen:
349-
350-
- Versendete Events und Medien (egal ob verschlüsselt oder nicht)
351-
- Raummitgliedschaften ([`m.room.member`]) und andere gesendete State Events
352-
- [Profile]
353-
- [(Room) Account Data]
354-
- [Devices]
355-
- [Key Backups]
356-
- [Veröffentlichte Schlüssel]
357-
- ...
358-
359-
Die "Verarbeitung" dieser Daten umfasst nach [DSGVO Art. 4 Nr.
360-
2][DSGVO Art. 4 Nr. 1] auch deren Speicherung auf TI-M Clients und Homeservern.
361-
Hierbei sind natürliche Personen in ausschließlich persönlicher Tätigkeit nach
362-
[DSGVO Art. 2 Absatz 2c] ausgenommen. Auf Versicherte als Verarbeiter von Daten
363-
gestützt durch ihre TI-M ePA Clients und Homeserver findet die DSGVO daher keine
364-
Anwendung. Alle anderen Komponenten der obigen Architekturskizze hingegen,
365-
insbesondere auch die Mitarbeiter des Gesundheitswesens und deren Archivsysteme
366-
unterliegen gegenüber Versicherten der DSGVO. Es ist dabei unerheblich, dass die
367-
Archivsysteme selbst nicht Teil der TI sind.
368-
369-
#### Auskunftsrecht
370-
371-
Nach [DSGVO Art. 15] haben TI-M Nutzer gegenüber dem Anbieter ihres Homeservers
372-
ein Auskunftsrecht. Dies umfasst sowohl die Herausgabe der gesammelten
373-
personenbezogenen Daten selbst als auch die Auflistung von Dritten,
374-
denengegenüber diese Daten offengelegt wurden.
375-
376-
Im TI-M Kontext werden diese Dritten insbesondere auch andere Homeserver sein.
377-
Die Offenlegung von Daten gegenüber diesen Servern kann einerseits vom Nutzer
378-
selbst verursacht worden sein, z. B. durch das Versenden von Nachrichten.
379-
Andererseits können Homeserver bestimmte Informationen über die
380-
[Server-Server-API] auch selbstständig abfragen. Hierzu zählen u. a.
381-
[historische Events], [freigegebene Profile] und [Schlüssel]. Um das
382-
Auskunftsrecht erfüllen zu können ist daher eine fortlaufende serverseitige
383-
Protokollierung dieser Offenlegungen notwendig.
384-
385-
Weiterhin kaskadiert das Auskunftsrecht auf Dritte mit denen Daten geteilt
386-
wurden. Ein Versicherter hat daher auch ein Auskunftsrecht gegenüber dem
387-
Mitarbeiter des Gesundheitswesens bzw. dem Anbieter dessen Homservers.
388-
389-
#### Zweckgebundene Verarbeitung
390-
391-
Die Verarbeitung von Daten muss nach [DSGVO Art. 6] stets zweckgebunden sein. Im
392-
Kontext von TI-M lassen sich für die verschiedenen datenverarbeitenden
393-
Komponenten unterschiedliche Zwecke identifizieren:
394-
395-
- Für TI-M ePA Clients & Fachdienste:
396-
- Die medizinische Kommunikation selbst (nach [SGB 5 § 342 Absatz 2 Nr. 2]),
397-
was auch die Weiterleitung von Daten an andere Clients und Fachdienste
398-
einschließt
399-
- Für TI-M Pro Clients & Fachdienste:
400-
- Die medizinische Kommunikation selbst
401-
- Falls zutreffend, die Ausleitung der Kommunikation in ein externes
402-
Archivsystem zur medizinischen Dokumentation (z. B. nach [BGB § 630f Absatz
403-
3])
404-
- Falls zutreffend, die Vorhaltung der Kommunikation zur medizinischen
405-
Dokumentation in TI-M selbst
406-
- Für externe Archivsysteme:
407-
- Falls zutreffend, die Vorhaltung der Kommunikation zur medizinischen
408-
Dokumentation
409-
410-
Bevor Daten verarbeitet werden dürfen müssen TI-M Anbieter von ihren Nutzern
411-
eine Einwilligung einholen und dabei die zugrundeliegenden Zwecke darlegen. Eine
412-
gegebene Einwilligung können Nutzer allerdings jederzeit widerrufen.
413-
414-
Weiterhin können Verarbeitungszwecke im Laufe der Zeit gegenstandslos werden. So
415-
entfällt der Zweck der Ausleitung von Daten in ein Archivsystem offensichtlich
416-
sobald diese Ausleitung stattgefunden hat. Der Zweck der Vorhaltung von Daten in
417-
einem Archivsystem wiederum entfällt sobald die zugrundeliegende gesetzliche
418-
Vorhaltedauer abgelaufen ist. Der Zweck der medizinischen Kommunikation
419-
schließlich entfällt wenn z. B. ein Behandlungsgespräch abgeschlossen ist.
420-
421-
#### Löschung und Recht auf Vergessenwerden
422-
423-
Eine Verarbeitung von Daten ohne zugrundeliegende Verarbeitungszwecke ist nach
424-
[DSGVO Art. 6] nicht zulässig. Sind alle Zwecke entfallen, so müssen die
425-
personenbezogenen Daten daher gelöscht werden. Dabei ist gemäß [BDSG § 58 Absatz
426-
3] anstatt einer Löschung auch eine Einschränkung der Verarbeitung erlaubt.
427-
428-
Des Weiteren haben TI-M Nutzer nach [DSGVO Art. 17 Absatz 1][DSGVO Art. 17] das
429-
Recht die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen ("Recht auf
430-
Vergessenwerden"). Die Löschung muss daraufhin vollzogen werden, es sei denn es
431-
existieren vom Widerruf der Nutzereinwilligung unberührte Verarbeitungszwecke
432-
wie z. B. gesetzliche Vorhaltefristen.
433-
434-
Ähnlich zum Auskunftsrecht kaskadiert auch das Recht auf Vergessenwerden auf
435-
Dritte mit denen personenbezogene Daten geteilt wurden. Gemäß [DSGVO Art. 17
436-
Absatz 2][DSGVO Art. 17] müssen entsprechende Anfragen zudem auch an diese
437-
Dritten weitergeleitet werden. Dies kann wahlweise technisch oder
438-
organisatorisch erfolgen.
439-
440-
Zur Illustration der Löschung betrachten wir im Folgenden verschiedene
441-
Szenarien.
442-
443-
##### Szenario 1: Versicherter fordert Recht auf Vergessenwerden vom Anbieter seines TI-M ePA Homeservers ein
444-
445-
Für den TI-M ePA Anbieter ist der einzige Verarbeitungszweck die medizinische
446-
Kommunikation. Mit der Anfrage des Versicherten entfällt dieser Zweck, so dass
447-
die personenbezogenen Daten des Versicherten auf dem Homeserver gelöscht werden
448-
müssen.
449-
450-
Medien werden durch A_5 bereits automatisch gelöscht. Die meisten anderen der
451-
oben aufgelisteten Daten kann der Anbieter direkt und ohne schädliche Einflüsse
452-
auf andere Nutzer oder Server löschen.
453-
454-
Events stellen einen Sonderfall dar denn sie bilden eine serverseitige
455-
Datenstruktur, die von allen Raumteilnehmern desselben Homeservers geteilt und
456-
zudem über die Föderation verbreitet wird. Der TI-M ePA Anbieter hat dabei keine
457-
Einsicht darin ob die Verarbeitungszwecke auf den empfangenden TI-M Pro
458-
Homeservern durch den Widerruf der Einwilligung entfallen oder nicht. Unterliegt
459-
die Kommunikation z. B. Regelungen der medizinischen Dokumentation und wurde sie
460-
noch nicht archiviert, so dürfen die Events dort weiterhin verarbeitet werden.
461-
462-
Hieraus ergibt sich für den TI-M ePA Anbieter, dass eine Löschung aller vom
463-
Versicherten versendeten Events per Redactions nicht zulässig ist. Stattdessen
464-
muss der Versicherte aus allen seinen Räumen entfernt werden, analog zu einem
465-
[`/leave`] mit anschließendem [`/forget`]. Nach A_9 müssen die Räume samt der
466-
enthaltenen Events dann lokal gelöscht werden, sofern sich kein weiterer
467-
Versicherter desselben Homeservers darin befindet (z. B. wegen einer
468-
Vertreterregelung).
469-
470-
Weiterhin ist zu beachten, dass gängige Matrix Homeserver Nutzer-Accounts selbst
471-
in der Regel nicht löschen sondern nur deaktivieren. In der öffentlichen
472-
Föderation wäre eine Löschung im allgemeinen unerwünscht, da sich dann jemand
473-
anderes unter derselben Matrix-ID registrieren und den vorigen Besitzer
474-
personifizieren könnte. Für TI-M ePA Homeserver besteht dieses Risiko allerdings
475-
nicht weil die Matrix-ID nach [A_25706] aus der KVNR des Versicherten abgeleitet
476-
wird. Der TI-M ePA Anbieter kann und muss daher auch den Account selbst löschen.
477-
Aktuell gibt es hierfür in Matrix keine dedizierte API. Hersteller können aber
478-
eigene APIs implementieren oder das Verhalten von
479-
[`/_matrix/client/v3/account/deactivate`] über Module anpassen sofern ihre
480-
Homeserverimplementierung dies zulässt. In einem zukünftigen Proposal sollte u.
481-
U. eine einheitliche API eingeführt werden.
482-
483-
Abschließend muss der TI-M ePA Anbieter die Anfrage des Versicherten an alle
484-
Homeserver weiterleiten mit denen er Daten des Versicherten geteilt hat. Auch
485-
hierfür gibt es in Matrix momentan keinen technischen Mechanismus. Die
486-
Kommunikation kann daher nur manuell über die in [`/.well-known/matrix/support`]
487-
hinterlegten Wege erfolgen. Mit einem zukünftigen Proposal sollte u. U. auch
488-
hier eine dedizierte API geschaffen werden.
489-
490-
##### Szenario 2: Versicherter fordert Recht auf Vergessenwerden von seinem Arzt ein
491-
492-
Fällt die Kommunikation unter Regelungen zur medizinischen Dokumentation, so
493-
muss unterschieden werden ob der Arzt für die Archivierung TI-M selbst oder ein
494-
externes System verwendet. Archiviert er in TI-M, so muss er die Events des
495-
Versicherten nicht löschen sondern darf sie bis zum Ablauf der zugrundeliegenden
496-
Vorhaltedauer weiter verarbeiten.
497-
498-
Benutzt er hingegen ein externes Archivsystem, so muss er die Kommunikation in
499-
dieses System übertragen. Hierdurch entfallen für den Arzt alle
500-
Verarbeitungszwecke innerhalb der TI und er muss die personenbezogenen Daten
501-
über seinen TI-M Pro Client löschen. Gleiches gilt wenn die Kommunikation von
502-
Anfang an nicht unter Regelungen zur medizinischen Dokumentation fiel.
503-
504-
Redactions als Mittel zur Löschung verbieten sich auch hier denn der Arzt kann
505-
nicht wissen ob der Versicherte auch eine Anfrage gegen den Anbieter seines
506-
eigenen Homeservers gestellt hat. Stattdessen muss der Arzt die Räume des
507-
Versicherten per [`/leave`] und [`/forget`] verlassen. Nach A_9 führt dies dann
508-
auch zur Löschung der Räume und der darin enthaltenen Events auf dem TI-M Pro
509-
Homeserver des Arztes.
510-
511-
Für personenbezogene Daten des Versicherten im Archivsystem gilt das gleiche wie
512-
bei der Archivierung in TI-M selbst. Der Arzt darf diese Daten ohne Löschung
513-
weiterverarbeiten solange die zugrundeliegende gesetzliche Vorhaltedauer nicht
514-
verstrichen ist.
515-
516-
##### Szenario 3: Mitarbeiter einer Krankenkasse sieht Unterhaltung mit einem Versicherten als abgeschlossen an
517-
518-
Beim Zweck der medizinischen Kommunikation ist es wichtig zu beachten, dass
519-
deren Abschluss von den Teilnehmern unterschiedlich beurteilt werden kann.
520-
Aufgrund der dezentralen Architektur von TI-M lässt sich dies jedoch gut
521-
handhaben.
522-
523-
Betrachtet der Mitarbeiter das Gespräch als beendet entfällt für ihn der einzige
524-
Verarbeitungszweck. Der Versicherte kann gleichzeitig eine andere Meinung über
525-
den Abschluss der Kommunikation haben. Analog zu oben sind für den Mitarbeiter
526-
Redactions daher als Instrument zur Löschung ausgeschlossen. Stattdessen muss
527-
der Mitarbeiter den Raum auf seinem TI-M Pro Client per [`/leave`] und
528-
[`/forget`] verlassen was wegen A_9 wieder zu einer Löschung des Raums auf
529-
seinem TI-M Pro Homeserver führt.
530-
531-
Auf dem TI-M ePA Homeserver des Versicherten kann der Raum dadurch ungehindert
532-
weiterbestehen.
533-
534-
#### Erasure Requests
535-
536-
Die Matrix Foundation hat zur Behandlung von datenschutzrechtlichen
537-
Löschanfragen sogenannte [Erasure requests] definiert. Dieser Mechanismus
538-
orientiert sich an der E-Mail-Architektur und ist speziell für die öffentliche
539-
Föderation entworfen worden. Da in diesem Verfahren zu keinem Zeitpunkt eine
540-
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung für vormalige Empfänger von Events
541-
stattfindet, ist es zur Behandlung von Anfragen zum Recht auf Vergessenwerden im
542-
TI-M-Kontext allerdings ungeeignet.
543-
544331
## Bisherige und in Zukunft entfallende Löschanforderungen
545332

546333
Da das aktuelle Löschkonzept wie eingangs erwähnt fragmentiert ist, werden der

0 commit comments

Comments
 (0)