@@ -328,219 +328,6 @@ unverschlüsselten Räumen sinnvoll und praktikabel. Solche Räume können aktue
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328
aber nur lokal auf TI-M Pro Homeservern existieren. Das Thema der
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329
Fremdmoderation wird daher an dieser Stelle nicht weiter behandelt.
330
330
331
- ### DSGVO & Datenschutz
332
-
333
- TI-M Clients und Fachdienste unterliegen der DSGVO. Da dies bereits gesetzlich
334
- geregelt ist, bedarf es hierfür prinzipiell keiner neuen Anforderungen in der
335
- TI-M Spezifikation. Gleichzeitig muss validiert werden, dass die zuvor
336
- eingeführten neuen Anforderungen nicht im Widerspruch zur DSGVO oder daraus
337
- abgeleiteten Aktionen stehen. Weiterhin kann eine konkrete Anwendung der DSGVO
338
- auf TI-M und Matrix Hersteller und Anbieter bei einer rechtskonformen Umsetzung
339
- unterstützen.
340
-
341
- #### Personenbezogene Daten und Anwendungsbereiche der DSGVO
342
-
343
- Bei der Verwendung von TI-M fallen vielfältige personenbezogene Daten im Sinne
344
- von [ DSGVO Art. 4 Nr. 1] an. Unter anderem sind, abgesehen von
345
- Funktionsaccounts, alle TI-M Accounts identifizierbar, bei Versicherten
346
- insbesondere durch Verwendung der KVNR in der Matrix-ID. Zu den
347
- personenbezogenen Daten gehören daher * mindestens* alle Informationen, die sich
348
- mit der Matrix-ID eines Nutzers verknüpfen lassen:
349
-
350
- - Versendete Events und Medien (egal ob verschlüsselt oder nicht)
351
- - Raummitgliedschaften ([ ` m.room.member ` ] ) und andere gesendete State Events
352
- - [ Profile]
353
- - [ (Room) Account Data]
354
- - [ Devices]
355
- - [ Key Backups]
356
- - [ Veröffentlichte Schlüssel]
357
- - ...
358
-
359
- Die "Verarbeitung" dieser Daten umfasst nach [ DSGVO Art. 4 Nr.
360
- 2] [ DSGVO Art. 4 Nr. 1 ] auch deren Speicherung auf TI-M Clients und Homeservern.
361
- Hierbei sind natürliche Personen in ausschließlich persönlicher Tätigkeit nach
362
- [ DSGVO Art. 2 Absatz 2c] ausgenommen. Auf Versicherte als Verarbeiter von Daten
363
- gestützt durch ihre TI-M ePA Clients und Homeserver findet die DSGVO daher keine
364
- Anwendung. Alle anderen Komponenten der obigen Architekturskizze hingegen,
365
- insbesondere auch die Mitarbeiter des Gesundheitswesens und deren Archivsysteme
366
- unterliegen gegenüber Versicherten der DSGVO. Es ist dabei unerheblich, dass die
367
- Archivsysteme selbst nicht Teil der TI sind.
368
-
369
- #### Auskunftsrecht
370
-
371
- Nach [ DSGVO Art. 15] haben TI-M Nutzer gegenüber dem Anbieter ihres Homeservers
372
- ein Auskunftsrecht. Dies umfasst sowohl die Herausgabe der gesammelten
373
- personenbezogenen Daten selbst als auch die Auflistung von Dritten,
374
- denengegenüber diese Daten offengelegt wurden.
375
-
376
- Im TI-M Kontext werden diese Dritten insbesondere auch andere Homeserver sein.
377
- Die Offenlegung von Daten gegenüber diesen Servern kann einerseits vom Nutzer
378
- selbst verursacht worden sein, z. B. durch das Versenden von Nachrichten.
379
- Andererseits können Homeserver bestimmte Informationen über die
380
- [ Server-Server-API] auch selbstständig abfragen. Hierzu zählen u. a.
381
- [ historische Events] , [ freigegebene Profile] und [ Schlüssel] . Um das
382
- Auskunftsrecht erfüllen zu können ist daher eine fortlaufende serverseitige
383
- Protokollierung dieser Offenlegungen notwendig.
384
-
385
- Weiterhin kaskadiert das Auskunftsrecht auf Dritte mit denen Daten geteilt
386
- wurden. Ein Versicherter hat daher auch ein Auskunftsrecht gegenüber dem
387
- Mitarbeiter des Gesundheitswesens bzw. dem Anbieter dessen Homservers.
388
-
389
- #### Zweckgebundene Verarbeitung
390
-
391
- Die Verarbeitung von Daten muss nach [ DSGVO Art. 6] stets zweckgebunden sein. Im
392
- Kontext von TI-M lassen sich für die verschiedenen datenverarbeitenden
393
- Komponenten unterschiedliche Zwecke identifizieren:
394
-
395
- - Für TI-M ePA Clients & Fachdienste:
396
- - Die medizinische Kommunikation selbst (nach [ SGB 5 § 342 Absatz 2 Nr. 2] ),
397
- was auch die Weiterleitung von Daten an andere Clients und Fachdienste
398
- einschließt
399
- - Für TI-M Pro Clients & Fachdienste:
400
- - Die medizinische Kommunikation selbst
401
- - Falls zutreffend, die Ausleitung der Kommunikation in ein externes
402
- Archivsystem zur medizinischen Dokumentation (z. B. nach [ BGB § 630f Absatz
403
- 3] )
404
- - Falls zutreffend, die Vorhaltung der Kommunikation zur medizinischen
405
- Dokumentation in TI-M selbst
406
- - Für externe Archivsysteme:
407
- - Falls zutreffend, die Vorhaltung der Kommunikation zur medizinischen
408
- Dokumentation
409
-
410
- Bevor Daten verarbeitet werden dürfen müssen TI-M Anbieter von ihren Nutzern
411
- eine Einwilligung einholen und dabei die zugrundeliegenden Zwecke darlegen. Eine
412
- gegebene Einwilligung können Nutzer allerdings jederzeit widerrufen.
413
-
414
- Weiterhin können Verarbeitungszwecke im Laufe der Zeit gegenstandslos werden. So
415
- entfällt der Zweck der Ausleitung von Daten in ein Archivsystem offensichtlich
416
- sobald diese Ausleitung stattgefunden hat. Der Zweck der Vorhaltung von Daten in
417
- einem Archivsystem wiederum entfällt sobald die zugrundeliegende gesetzliche
418
- Vorhaltedauer abgelaufen ist. Der Zweck der medizinischen Kommunikation
419
- schließlich entfällt wenn z. B. ein Behandlungsgespräch abgeschlossen ist.
420
-
421
- #### Löschung und Recht auf Vergessenwerden
422
-
423
- Eine Verarbeitung von Daten ohne zugrundeliegende Verarbeitungszwecke ist nach
424
- [ DSGVO Art. 6] nicht zulässig. Sind alle Zwecke entfallen, so müssen die
425
- personenbezogenen Daten daher gelöscht werden. Dabei ist gemäß [ BDSG § 58 Absatz
426
- 3] anstatt einer Löschung auch eine Einschränkung der Verarbeitung erlaubt.
427
-
428
- Des Weiteren haben TI-M Nutzer nach [ DSGVO Art. 17 Absatz 1] [ DSGVO Art. 17 ] das
429
- Recht die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen ("Recht auf
430
- Vergessenwerden"). Die Löschung muss daraufhin vollzogen werden, es sei denn es
431
- existieren vom Widerruf der Nutzereinwilligung unberührte Verarbeitungszwecke
432
- wie z. B. gesetzliche Vorhaltefristen.
433
-
434
- Ähnlich zum Auskunftsrecht kaskadiert auch das Recht auf Vergessenwerden auf
435
- Dritte mit denen personenbezogene Daten geteilt wurden. Gemäß [ DSGVO Art. 17
436
- Absatz 2] [ DSGVO Art. 17 ] müssen entsprechende Anfragen zudem auch an diese
437
- Dritten weitergeleitet werden. Dies kann wahlweise technisch oder
438
- organisatorisch erfolgen.
439
-
440
- Zur Illustration der Löschung betrachten wir im Folgenden verschiedene
441
- Szenarien.
442
-
443
- ##### Szenario 1: Versicherter fordert Recht auf Vergessenwerden vom Anbieter seines TI-M ePA Homeservers ein
444
-
445
- Für den TI-M ePA Anbieter ist der einzige Verarbeitungszweck die medizinische
446
- Kommunikation. Mit der Anfrage des Versicherten entfällt dieser Zweck, so dass
447
- die personenbezogenen Daten des Versicherten auf dem Homeserver gelöscht werden
448
- müssen.
449
-
450
- Medien werden durch A_5 bereits automatisch gelöscht. Die meisten anderen der
451
- oben aufgelisteten Daten kann der Anbieter direkt und ohne schädliche Einflüsse
452
- auf andere Nutzer oder Server löschen.
453
-
454
- Events stellen einen Sonderfall dar denn sie bilden eine serverseitige
455
- Datenstruktur, die von allen Raumteilnehmern desselben Homeservers geteilt und
456
- zudem über die Föderation verbreitet wird. Der TI-M ePA Anbieter hat dabei keine
457
- Einsicht darin ob die Verarbeitungszwecke auf den empfangenden TI-M Pro
458
- Homeservern durch den Widerruf der Einwilligung entfallen oder nicht. Unterliegt
459
- die Kommunikation z. B. Regelungen der medizinischen Dokumentation und wurde sie
460
- noch nicht archiviert, so dürfen die Events dort weiterhin verarbeitet werden.
461
-
462
- Hieraus ergibt sich für den TI-M ePA Anbieter, dass eine Löschung aller vom
463
- Versicherten versendeten Events per Redactions nicht zulässig ist. Stattdessen
464
- muss der Versicherte aus allen seinen Räumen entfernt werden, analog zu einem
465
- [ ` /leave ` ] mit anschließendem [ ` /forget ` ] . Nach A_9 müssen die Räume samt der
466
- enthaltenen Events dann lokal gelöscht werden, sofern sich kein weiterer
467
- Versicherter desselben Homeservers darin befindet (z. B. wegen einer
468
- Vertreterregelung).
469
-
470
- Weiterhin ist zu beachten, dass gängige Matrix Homeserver Nutzer-Accounts selbst
471
- in der Regel nicht löschen sondern nur deaktivieren. In der öffentlichen
472
- Föderation wäre eine Löschung im allgemeinen unerwünscht, da sich dann jemand
473
- anderes unter derselben Matrix-ID registrieren und den vorigen Besitzer
474
- personifizieren könnte. Für TI-M ePA Homeserver besteht dieses Risiko allerdings
475
- nicht weil die Matrix-ID nach [ A_25706] aus der KVNR des Versicherten abgeleitet
476
- wird. Der TI-M ePA Anbieter kann und muss daher auch den Account selbst löschen.
477
- Aktuell gibt es hierfür in Matrix keine dedizierte API. Hersteller können aber
478
- eigene APIs implementieren oder das Verhalten von
479
- [ ` /_matrix/client/v3/account/deactivate ` ] über Module anpassen sofern ihre
480
- Homeserverimplementierung dies zulässt. In einem zukünftigen Proposal sollte u.
481
- U. eine einheitliche API eingeführt werden.
482
-
483
- Abschließend muss der TI-M ePA Anbieter die Anfrage des Versicherten an alle
484
- Homeserver weiterleiten mit denen er Daten des Versicherten geteilt hat. Auch
485
- hierfür gibt es in Matrix momentan keinen technischen Mechanismus. Die
486
- Kommunikation kann daher nur manuell über die in [ ` /.well-known/matrix/support ` ]
487
- hinterlegten Wege erfolgen. Mit einem zukünftigen Proposal sollte u. U. auch
488
- hier eine dedizierte API geschaffen werden.
489
-
490
- ##### Szenario 2: Versicherter fordert Recht auf Vergessenwerden von seinem Arzt ein
491
-
492
- Fällt die Kommunikation unter Regelungen zur medizinischen Dokumentation, so
493
- muss unterschieden werden ob der Arzt für die Archivierung TI-M selbst oder ein
494
- externes System verwendet. Archiviert er in TI-M, so muss er die Events des
495
- Versicherten nicht löschen sondern darf sie bis zum Ablauf der zugrundeliegenden
496
- Vorhaltedauer weiter verarbeiten.
497
-
498
- Benutzt er hingegen ein externes Archivsystem, so muss er die Kommunikation in
499
- dieses System übertragen. Hierdurch entfallen für den Arzt alle
500
- Verarbeitungszwecke innerhalb der TI und er muss die personenbezogenen Daten
501
- über seinen TI-M Pro Client löschen. Gleiches gilt wenn die Kommunikation von
502
- Anfang an nicht unter Regelungen zur medizinischen Dokumentation fiel.
503
-
504
- Redactions als Mittel zur Löschung verbieten sich auch hier denn der Arzt kann
505
- nicht wissen ob der Versicherte auch eine Anfrage gegen den Anbieter seines
506
- eigenen Homeservers gestellt hat. Stattdessen muss der Arzt die Räume des
507
- Versicherten per [ ` /leave ` ] und [ ` /forget ` ] verlassen. Nach A_9 führt dies dann
508
- auch zur Löschung der Räume und der darin enthaltenen Events auf dem TI-M Pro
509
- Homeserver des Arztes.
510
-
511
- Für personenbezogene Daten des Versicherten im Archivsystem gilt das gleiche wie
512
- bei der Archivierung in TI-M selbst. Der Arzt darf diese Daten ohne Löschung
513
- weiterverarbeiten solange die zugrundeliegende gesetzliche Vorhaltedauer nicht
514
- verstrichen ist.
515
-
516
- ##### Szenario 3: Mitarbeiter einer Krankenkasse sieht Unterhaltung mit einem Versicherten als abgeschlossen an
517
-
518
- Beim Zweck der medizinischen Kommunikation ist es wichtig zu beachten, dass
519
- deren Abschluss von den Teilnehmern unterschiedlich beurteilt werden kann.
520
- Aufgrund der dezentralen Architektur von TI-M lässt sich dies jedoch gut
521
- handhaben.
522
-
523
- Betrachtet der Mitarbeiter das Gespräch als beendet entfällt für ihn der einzige
524
- Verarbeitungszweck. Der Versicherte kann gleichzeitig eine andere Meinung über
525
- den Abschluss der Kommunikation haben. Analog zu oben sind für den Mitarbeiter
526
- Redactions daher als Instrument zur Löschung ausgeschlossen. Stattdessen muss
527
- der Mitarbeiter den Raum auf seinem TI-M Pro Client per [ ` /leave ` ] und
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- [ ` /forget ` ] verlassen was wegen A_9 wieder zu einer Löschung des Raums auf
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- seinem TI-M Pro Homeserver führt.
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-
531
- Auf dem TI-M ePA Homeserver des Versicherten kann der Raum dadurch ungehindert
532
- weiterbestehen.
533
-
534
- #### Erasure Requests
535
-
536
- Die Matrix Foundation hat zur Behandlung von datenschutzrechtlichen
537
- Löschanfragen sogenannte [ Erasure requests] definiert. Dieser Mechanismus
538
- orientiert sich an der E-Mail-Architektur und ist speziell für die öffentliche
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- Föderation entworfen worden. Da in diesem Verfahren zu keinem Zeitpunkt eine
540
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung für vormalige Empfänger von Events
541
- stattfindet, ist es zur Behandlung von Anfragen zum Recht auf Vergessenwerden im
542
- TI-M-Kontext allerdings ungeeignet.
543
-
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## Bisherige und in Zukunft entfallende Löschanforderungen
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Da das aktuelle Löschkonzept wie eingangs erwähnt fragmentiert ist, werden der
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