Der Satz "Der aktualisierte Umsatzzähler wird als Eingabewert für den Verschlüsselungsprozess der im Zuge der Belegerstellung durchgeführt wird verwendet." für das Beispiel auf den Seiten 32/33 ist nicht korrekt. Bei einem Stornobeleg wird der verschlüsselte Umsatzzähler nicht am Beleg aufgedruckt. Daher ist auch die Aufbereitung für den Verschlüsselungsprozess nicht notwendig. Es muss nur der interne Stand des Umsatzzählers angepasst werden.